REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, EC 1907/2006) ist das Regelwerk der Europäischen Union (EU) für chemische Stoffe. Gemäß der REACH-Verordnung muss Kingston seinen Kunden ausreichende Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zur Verfügung stellen, die in Produkten in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gew.-% enthalten sind, um eine sichere Verwendung des Produkts zu ermöglichen.

EU REACH SVHC-Offenlegung in der Kandidatenliste.

Besonders besorgniserregende Stoffe

Lieferanten von Erzeugnissen müssen den Empfängern Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) bereitstellen, wenn sie in einer Konzentration von 0,1 % auf Erzeugnisebene vorhanden sind. SVHC werden zur Autorisierung, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgenommen wird, in einer Kandidatenliste definiert.

Im Dezember 2015 befand der Europäische Gerichtshof, dass montierte oder zusammengeführte Artikel in einem komplexen Produkt weiterhin als Einzelerzeugnis behandelt werden. Demzufolge unterliegen sie der relevanten Anzeige- und Informationspflicht, wenn sie besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 % in ihrer Masse enthalten. Die Lieferanten müssen den Empfänger über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) informieren, wenn diese bei einem Artikel in einer Konzentration über dem Grenzwert von 0,1 % liegen.

Anfrage zu REACH-Erklärung:

Kingston hat sich verpflichtet, alle REACH-Vorgaben zu erfüllen. Wir informieren unsere Kunden über alle Stoffe in unseren Produkten, die unter diese Verordnung fallen. Eine Erklärung kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.